Fluginformationen

Bahnanreise/R&F-Fahrkarte

Bei allen unseren Reisen ist die Rail&Fly-Fahrkarte für die umweltfreundliche An- bzw. Rückreise mit der Deutschen Bahn (DB) zum Flughafen innerhalb Deutschlands im Reisepreis bereits eingeschlossen, außer du hast die Reise ohne Flug gebucht. Seit dem 01.01.2023 reist du noch bequemer in der 1. Klasse.

7 – 10 Tage vor Abreise erhältst du per E-Mail pro Person 2 Gutscheincodes, mit welchen du jeweils deine favorisierte Verbindung zum/vom Flughafen auf worldinsight.bahnanreise.de auswählen kannst und in dein Rail&Fly Ticket einlöst. Das Rail&Fly Ticket kannst du nach der Buchung herunterladen, ausdrucken oder auch in der App DB Navigator hochladen. Nur mit einem gültigen Rail&Fly Ticket zusammen mit den Reiseunterlagen kannst du die Bahnfahrt in Anspruch nehmen, der Gutscheincode alleine berechtigt nicht zur Bahnfahrt.

Bitte beachte, dass du dich bei Einlösung auf einen Reisetag (einen Tag vor Abflug oder am Abflugtag selbst bzw. am Tag der Rückkehr oder einen Tag nach Rückkehr) festlegen musst. An diesem gewählten Tag bist du flexibel in der Nutzung der Züge auf der gewählten Strecke. Auch auf einen bestimmten Start- oder Zielbahnhof musst du dich festlegen. Die Rail&Fly Fahrkarte ist am Reisetag selbst und bis 10 Uhr des Folgetages gültig.

Die Rail&Fly Fahrkarte ermöglicht die Nutzung aller Verkehrsmittel (von Bus bis Fernverkehrszug) in den wichtigsten Verbünden. Weitere Infos erhältst du unter worldinsight.bahnanreise.de/geltungsbereich.

Deine Rail&Fly-Fahrkarte beinhaltet als Leistung die Hin- und Rückreise zwischen allen DB-Bahnhöfen und dem Flughafen. Zwischen Hin- und Rückreise dürfen maximal 12 Monate liegen. Auf dem Reiseweg kann problemlos ein Zwischenstopp eingelegt werden. Hin- und Rückreise müssen jedoch in Richtung Abflughafen bzw. Heimatbahnhof erfolgen. Reisende, die aus anderen Ländern anreisen, können die Rail&Fly-Fahrkarte ab dem ersten DB-Bahnhof nach der Grenze nutzen. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem internationalen Flugticket bzw. mit deiner Reisebestätigung (in Papierform oder elektronisch). Die Rail&Fly-Fahrkarte gilt auf Strecken der DB in allen fahrplanmäßigen Regelzügen der DB – ICE, EC/IC und Nahverkehrszüge sind inklusive. Die Rail&Fly-Fahrkarten berechtigen zusätzlich die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel (u.a. Bus, U-Bahn, Straßenbahn) innerhalb der meisten Verkehrsverbünde. Einzelheiten auf worldinsight.bahnanreise.de/geltungsbereich. Die Fahrkarte ist nicht gültig in Thalys und Sonderzügen. Bei Abflügen ab Salzburg Flughafen sind die Fahrten mit der DB bis Salzburg Hbf eingeschlossen. Bei Abflug ab Basel-EuroAirport sind die Bahnstrecke Basel BAD – Basel SBB und die Buslinie 50 ab Basel SBB eingeschlossen. Bei Abflügen von anderen ausländischen Flughäfen gilt dieses Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze.

 

Rund um deinen Flug

Du erhältst dein Flugticket (e-Ticket) mit den ausführenden Fluggesellschaften sowie den voraussichtlichen Flugzeiten zusammen mit deinen Last-Minute-Unterlagen etwa 7 bis 10 Tage vor Abreise. Bitte beachte, dass sich Flugzeiten dennoch kurzfristig ändern können.

Es wird dringend dazu geraten, mindestens 3 Stunden vor Abreise am Flughafen zu erscheinen, damit du ausreichend Zeit hast, um dein Gepäck aufzugeben und die Sicherheitskontrolle zu passieren.

Haftungsausschluss: Die rechtzeitige Anreise liegt einzig in der Verantwortung des Reisenden. WORLD INSIGHT übernimmt keinerlei Haftung im Falle eines Verpassens des Abfluges infolge von Verspätungen des Reisegastes jeglicher Art, die nicht im Organisationsbereich von WORLD INSIGHT liegen. Sämtliche Folgekosten infolge eines verpassten Abfluges gehen in solchen Fällen zulasten des Reisegastes.

Online-Check-In und Sitzplatzreservierung

Aus rechtlichen Gründen kann der Online-Check-In nur persönlich vorgenommen werden und steht in der Regel ab 23 Stunden (teilweise auch schon früher) auf der jeweiligen Website der Fluggesellschaft zur Verfügung.

Du kannst bei Buchung deiner Reise einen Sitzplatzwunsch (Gang-, Mittel- oder Fensterplatz) angeben. Wir fragen diesen automatisch je nach Airline für dich an, können den gewünschten Platz jedoch nicht garantieren. Gerade bei Gruppenbuchungen ist die Wahl eines Sitzplatzes oft nicht möglich. Viele Fluggesellschaften bieten dir aber im Rahmen des Online-Check-Ins die Möglichkeit, deinen Sitzplatz kostenfrei zu reservieren.

Die Zahl der Fluggesellschaften wächst, die auch schon langfristiger vor Abflug die Möglichkeit anbieten, in der Economy-Class einen Sitzplatz zu reservieren. Allerdings fallen für diesen Service oftmals gewisse Gebühren an, die in Höhe je nach Fluggesellschaft variieren können. Nachdem du deine Reiseunterlagen von uns erhalten hast, kannst du dir bei einigen Fluggesellschaften mit deiner Reservierungsnummer (Filekey) deines Flugtickets selbst deinen Wunschplatz vorab reservieren. Sollten Gebühren anfallen, kannst du diese bequem über eine Kreditkarte direkt bei der Fluggesellschaft bezahlen.

Da wir unsere Flüge in der Regel in Form einer Gruppenbuchung reservieren, gelten bezüglich des Online-Check-Ins und der Sitzplatzreservierung im Vergleich zu den Hinweisen auf der Website der Airline oft abweichende Bedingungen, eine Sitzplatzreservierung ist nicht möglich, obwohl es auf der Website so scheint, als ob diese möglich wäre.

Gepäckhinweise

Grundsätzlich unterscheiden Fluggesellschaften in der Frage des Freigepäcks zwischen zwei Konzepten, nämlich zwischen dem so genannten „piece-concept“ und dem „weight-concept“. Beim „piece-concept“ zählt die Anzahl der Koffer und auch das Gewicht des einzelnen Gepäckstücks. Beim „weight-concept“ kann man das maximale Gewicht, z.B. 23 kg, auf mehrere Gepäckstücke verteilt werden. Zudem darf bei vielen Fluggesellschaften das aufgegebene Gepäck 158 cm in der Summe (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten. Zusätzlich darf bei den Fluggesellschaften ein Handgepäckstück zwischen 5-8 kg Gewicht (abhängig von der Airline) mit in die Kabine genommen werden.

Da wir überwiegend Gruppenflüge für dich reservieren, beziehen sich diese Angaben auch auf Gruppenflüge, die wir in der Economy-Class reservieren.

In der Premium-Economy- und in der Business-Class gelten abweichende Regelungen, die zumeist kostenfreie Sitzplatzreservierungen zulassen und auch in der Frage der Freigepäckgrenzen großzügigere Regelungen einräumen.

Hinweis: Sollten auf deinem Flugticket (e-Ticket), in der Reisebestätigung oder in den Länderinformationen andere Angaben stehen, so sind diese maßgebend. Wir empfehlen dir, dich unmittelbar vor Reiseantritt auch noch mal direkt bei der Fluggesellschaft über die Freigepäckbestimmungen und die Anzahl der Gepäckstücke zu erkundigen, da es kurzfristig zu Änderungen kommen kann.

Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung deines Gepäcks im Rahmen deiner Flüge zeige dies bitte direkt bei der Fluggesellschaft an und lasse dir zusätzlich eine Bestätigung darüber ausstellen.

Bitte beachte die allgemein gültigen Sicherheitshinweise/-vorschriften der Bundespolizei bezüglich Reisen mit dem Flugzeug: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/mit-dem-flugzeug_node.html

Passengers friend Flugentschädigungsservice

Die Fluggastrechtverordnung regelt den Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen vom Kunden gegenüber der Airline, auch bei Pauschalreisen. In der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sind die Rechte von Reisenden für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugproblemen geregelt. Falls dein Flug verspätet, umgeleitet oder ausgefallen ist, hast du oftmals Anspruch auf eine Entschädigung sowie Versorgungsleistungen am Flughafen durch die Airline. Juristisch besteht dieser Anspruch des Kunden gegenüber der Airline und nicht des Veranstalters.
 
Oft ist es so, dass du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber das Durchsetzen dieses Anspruchs gegenüber der Airline herausfordernd sein kann. Daher arbeiten wir mit Passengers friend zusammen. Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Gemeinsam verhelfen wir dir zu deinem Recht.
Dieser Service ist für dich komplett kostenlos und aufgrund unserer Zusammenarbeit bekommst du die vollen 100 % einer möglichen Entschädigung.
 
Bitte melde dich bei uns, wenn du glaubst, einen Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Richtlinie zu haben. Wir leiten den Fall dann an Passengers friend weiter, die anschließend die Kommunikation mit dir übernehmen.
 
In diesen Fällen greift die EU-Fluggastrechteverordnung:

  • Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Mögliche Ansprüche bestehen bei:

  • Flugausfall
  • Flugverspätung
  • Flugumleitung
  • Anschlussflug verpasst
  • Überbuchung
  • Flugverlegung
  • Streik der Airline-MitarbeiterInnen
  • Gepäckverspätung, -beschädigung oder -verlust

 
Damit die Airline bei Gepäckverspätung, Verlust oder Beschädigung nach EU-Richtlinie haftet, ist es wichtig, unverzüglich nach Feststellen des Schadens oder Wiederauftauchens des Gepäckstücks dies direkt bei der Airline zu melden. Die Frist zum Anmelden von Ansprüchen bei Gepäckverspätungen beträgt 21 Tage nach Erhalt des Gepäckstücks. Die Frist zum Anmelden von Ansprüchen bei Beschädigungen beträgt 7 Tage nach Erhalt des Gepäckstücks. Weitere Informationen findest du unter: https://passengersfriend.com/

 

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